Ankaufs- & Kommissionsbedingungen
2nd hands up – Dennis Bock, Eichendorffstraße 10, 46242 Bottrop
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Ankauf- und Kommissionsbedingungen regeln die Überlassung von gebrauchten Kleidungsstücken durch Privatpersonen (nachfolgend „Lieferant“ genannt) an
2nd hands up – Dennis Bock,
Eichendorffstraße 10,
46242 Bottrop
(nachfolgend „2nd hands up“ genannt).
Die Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von Kleidungsstücken im Rahmen des Kommissionsmodells von 2nd hands up.
2nd hands up verkauft die überlassenen Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte und zahlt dem Lieferanten nach erfolgreichem Verkauf den vereinbarten Erlösanteil aus. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Rechnungen zu stellen.
2. Vertragsgegenstand und Ablauf der Zusammenarbeit
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Vermittlung und der Verkauf von gebrauchten Kleidungsstücken im Rahmen eines Kommissionsmodells.
2nd hands up übernimmt insbesondere:
- die Prüfung der Ware,
- die Preisfestlegung,
- die Aufbereitung,
- die Listung,
- die Vermarktung über eigene Online-Shops, Marktplätze (z. B. eBay) sowie stationäre Verkaufsflächen.
2nd hands up entscheidet über Verkaufswege, Preisgestaltung und Vermarktungsstrategie nach eigenem Ermessen. Ein Mitspracherecht des Lieferanten besteht nicht.
Die Kleidungsstücke verbleiben bis zum Verkauf an einen Endkunden im Eigentum des Lieferanten, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
3. Voraussetzungen für die Vermarktung von Kleidung
Der Lieferant kann grundsätzlich gebrauchte Kleidungsstücke in beliebigem Zustand einsenden oder abgeben.
Für die Vermarktung im Rahmen des Verkaufs sind jedoch ausschließlich Kleidungsstücke vorgesehen, die:
- sauber,
- hygienisch einwandfrei,
- unbeschädigt,
- vollständig,
- frei von erheblichen Gebrauchsspuren
sind und von bekannten Marken stammen, deren voraussichtlicher Verkaufspreis oberhalb von 8,00 € liegt.
Kleidungsstücke, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder deren zu erwartender Verkaufspreis unter 8,00 € liegt, werden nicht zum Verkauf angeboten, sondern automatisch den weiteren Verwertungskanälen (Spende, Recycling oder fachgerechte Entsorgung) zugeführt.
Ein Anspruch auf Vermarktung einzelner Artikel besteht nicht.
2nd hands up entscheidet hierüber nach eigenem fachlichen Ermessen.
Vom Vermarktungskonzept ausgeschlossen sind insbesondere:
- Unterwäsche
- Bettwäsche
- Handtücher
- Kinderkleidung
- Kleidung mit Firmensponsoring
- spezielle Berufsbekleidung
- Kleidungsstücke mit Inhalten, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen, insbesondere Darstellungen, Texte oder Symbole mit rassistischem, extremistischem, diskriminierendem, beleidigendem oder menschenverachtendem Inhalt.
4. Prüfung und Verwertung nicht zum Verkauf geeigneter Ware
Nach Wareneingang prüft 2nd hands up sämtliche Kleidungsstücke nach eigenem fachlichen Ermessen.
Nicht zum Verkauf vorgesehene Kleidungsstücke werden:
- an karitative Einrichtungen gespendet,
- recycelt oder
- fachgerecht entsorgt.
Ein Rückversand an den Lieferanten ist ausgeschlossen.
Mit Einsendung der Ware erklärt sich der Lieferant mit dieser Verwertung einverstanden und verzichtet auf weitergehende Ansprüche.
2nd hands up informiert den Lieferanten freiwillig über die jeweilige Verwendungsentscheidung.
Mit Zuführung zur Spende oder Entsorgung geht das Eigentum an den betreffenden Artikeln auf 2nd hands up über.
5. Reinigung und Aufbereitung
Sofern Kleidungsstücke verschmutzt sind, jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Reinigung möglich ist, kann 2nd hands up eine Reinigung veranlassen.
Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 5,00 € pro betroffenem Artikel erhoben.
Der Lieferant wird vor Durchführung der Reinigung informiert. Die Pauschale wird vom späteren Auszahlungsbetrag abgezogen.
6. Vergütung und Provisionsmodell
Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis ohne Nebenkosten.
Folgende Provisionsstufen gelten:
- Verkaufspreis 8,00 € bis 14,99 €: 15 %
- Verkaufspreis 15,00 € bis 49,99 €: 25 %
- Verkaufspreis ab 50,00 €: 50 %
Ein Bonus- oder Zusatzvergütungsmodell besteht nicht.
Kleidungsstücke mit einem zu erwartenden Verkaufspreis unter 8,00 € werden nicht vermarktet und unmittelbar den weiteren Verwertungskanälen zugeführt.
7. Versandkostenpauschalen im Rahmen des Weiterverkaufs
Der Versand der Kleidungsstücke vom Lieferanten an 2nd hands up erfolgt grundsätzlich kostenfrei.
Im Rahmen des Weiterverkaufs an Endkunden fallen Versandkosten an, die vom erzielten Verkaufspreis abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn gegenüber dem Endkunden ein versandkostenfreier Versand beworben wird.
Für den Abzug gelten folgende Versandkostenpauschalen:
- Großbrief: 1,80 €
- Päckchen: 4,10 €
- Paket: 6,50 €
Maßgeblich ist die jeweils angewendete Versandart.
2nd hands up ist berechtigt, diese Pauschalen bei Änderungen der Versandtarife anzupassen.
8. Auszahlung und Abrechnung
Die Auszahlung der Provisionsanteile erfolgt einmal monatlich gesammelt.
Voraussetzung ist, dass:
- der Verkauf abgeschlossen ist und
- die freiwillige Widerrufsfrist von 30 Tagen für Endkunden abgelaufen ist.
Zusammen mit der Auszahlung erhält der Lieferant eine transparente Abrechnung per E-Mail.
Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung oder PayPal.
9. Anmeldung, Versand und Pick-Up-Stores
Die Anmeldung der Lieferungen erfolgt über ein Online-Formular.
Nach Anmeldung erhält der Lieferant ein kostenfreies Versandlabel.
Alternativ können Lieferungen in autorisierten Pick-Up-Stores abgegeben werden. Hierfür erhält der Lieferant einen Gutschein im Wert von 6,00 € für den jeweiligen Standort.
Voraussetzung für kostenlosen Versand oder Gutschein ist die Abgabe von mindestens fünf verkaufsfähigen Kleidungsstücken.
Wird diese Mindestmenge unterschritten, werden die entstandenen Versand- oder Gutscheinkosten mit späteren Auszahlungsbeträgen verrechnet.
10. Vermarktungsdauer und Ankaufoption
Die reguläre Vermarktungsdauer beträgt 120 Tage ab Veröffentlichung.
Nach Ablauf prüft 2nd hands up, ob:
- eine Verlängerung um weitere 120 Tage erfolgt,
- die Ware den weiteren Verwertungskanälen zugeführt wird oder
- ein Ankaufangebot unterbreitet wird.
Der Lieferant wird hierüber informiert.
Ein Ankaufangebot ist für fünf Werktage verbindlich. Nach Ablauf entfällt es ersatzlos.
Mit Annahme des Ankaufangebots geht das Eigentum auf 2nd hands up über. Eine Widerrufsfrist besteht in diesem Fall nicht.
11. Verkauf im stationären Handel und Haftung
2nd hands up ist berechtigt, die Ware auch im stationären Einzelhandel anzubieten.
2nd hands up haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 2nd hands up nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12. Steuerrecht und DAC7-Meldepflicht
2nd hands up ist verpflichtet, Verkäufe im Rahmen der EU-DAC7-Richtlinie an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Die Meldepflicht besteht insbesondere, wenn der Lieferant:
- mehr als 30 Verkäufe pro Kalenderjahr erzielt oder
- mehr als 2.000 € Bruttoumsatz pro Kalenderjahr erreicht.
Der Lieferant ist verpflichtet, auf Anfrage steuerliche Identifikationsdaten bereitzustellen.
Ohne diese Angaben kann eine Auszahlung zurückgehalten werden.
13. Widerrufsrecht und Dienstleistungsbeginn
Der Lieferant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass 2nd hands up mit der Prüfung, Aufbereitung und Vermarktung der Ware vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB).
Mit Beginn der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.
Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bottrop.